28. Juli Feuerverbot im Wald und am Waldrand
Grosse Waldbrandgefahr: Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern im Kanton Aargau
1.-August-Feuerwerk ist mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Wald erlaubt
Die Verantwortlichen der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV) und des Kantons haben heute Dienstag, 28. Juli 2020, eine Lagebeurteilung der aktuellen Wetterlage und der damit verbundenen Gefahr von Waldbränden vorgenommen. Neu gilt im Kantonsgebiet die Gefahrenstufe 4 von 5 (grosse Waldbrandgefahr). Die AGV erlässt ab Dienstag, 28. Juli 2020, 16.00 Uhr ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern.