Fundbüro






Fundbüro im Rathaus
Seit 1.1.2009 ist des Fundbüro der Gemeinde Aarburg bei der Abteilung Zentrale Dienste (Rathaus, 1. Stock) angegliedert.

Seither konnten mehrere Portemonnaies und zahlreiche Schlüssel-Bünde den glücklichen Eigentümern zurückgegeben werden.


Ansprechpersonen
Urs Wicki
Aline Steinegger
Tel 062 787 14 20

zentraledienste@aarburg.ch




Fundgegenstände aktuell

Beim Fundbüro Aarburg sind folgende Fundgegenstände eingelagert:

Fund-Datum
Fund-Ort
  Fundgegenstand   Detailbeschrieb   Bild
19.01.2011 
Bahnhofstrasse  
    
  Kensington Schlüssel (Laptopschloss)   zwei orange Kensington Schlüssel für ein Laptopschloss  

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02.02.2011
Schulhaus Höhe

  Hausschlüssel   Keso 2000 mit Anhänger  
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02.03.2011
Bushaltestelel Höhe

  Schlüssel        Haus- und evtl. Zimmerschlüssel  
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16.03.2011
Briefkasten Post Aarburg
  Damen-Uhr   Marke Esprit, silbrig  
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23.03.2011
Brücke Höhe    
       
  Samsung Natel   Natel zum Aufschieben inkl. Fotokamera  
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09.04.2011
Känzeli / Aarequai  
 
  Samsung Natel        Natel zum Aufschieben inkl. Digitalkamera  
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10.05.2011
Aarequai / Aareufer
  (Zünd-)Schlüssel      evtl. Rollerschlüssel  
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16.05.2011
Nähe Altersheim
  Goldene Damenuhr    dunkles Zifferblatt  
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20.05.2011
Bahnhof Aarburg 
  
  Samsung Natel   mit Anhänger und Justin Bieber Hintergrund  
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07.06.2011
Velostrecke Bornwald
  Velowerkzeug-Satteltasche   Werkzeug-Etui schwarz
für Untersattel-Montage
   
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22.06.2011
Treppe Werkhof

  Schlüssel mit Implenia Schlüsselanhänger   silberner Hausschlüssel   
             

27.06.2011
Briefkasten Rathaus

  Portmonee   schwarz und aus Leder  
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08.07.2011
Pilatusstrasse / Post

  Schloss mit div. Schlüsselbunde   viele einzelne Schlüssel  
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02.08.2011
Briefkasten Rathaus
  Schlüsselbund mit Metallkette   3 silberne Schlüssel  
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01.09.2011
Bushaltestelle alter Friedhof
  Herren Sandalen und Gurt    Sandalen in Gr. 44 und aus dunkelbraunem Leder     
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20.10.2011
Jugendheim Aarburg

  Natel Nokia   silbern und schwarz  
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Formelle Hinweise

Aufbewahrung 1 Jahr
Fundgegenstände werden über den Zeitraum von 1 Jahr beim Fundbüro aufbewahrt. Sofern der Eigentümer nicht bekannt ist bzw. sofern sich kein Verlierer finden lässt, werden die Fundgegenstände dem Finder nach Ablauf dieses Jahres gegen Empfangsbescheinigung und unter dem Hinweis auf ZGB Art. 934 (Rückgabepflicht an den Eigentümer, siehe rechtliche Hinweise hienach) ausgehändigt. Der Finder hat hierzu einen amtlichen Ausweis und das ihm abgegebene Exemplar des Fund-Rapportes vorzulegen.

Verwertung bzw. Vernichtung
Verweigert der Finder die Annahme bzw. verzichtet er explizit auf die Aushändigung des Fundgegenstandes, so wird dieser nach Ablauf eines Jahres seit dem Eingang des Fundes durch das Fundbüro verwertet. Dies kann durch öffentliche Versteigerung von Fundgegenständen mit Wert oder durch Vernichtung von Fundgegenständen mit niedrigem oder ohne Wert erfolgen.




Rechtliche Hinweise

ZGB Art. 720
Wer eine verlorene Sache findet, welche den Wert von CHF 10.00 übersteigt, hat den Eigentümer davon zu benachrichtigen und, wenn er ihn nicht kennt, entweder der Polizei den Fund anzuzeigen oder selbst für eine den Umständen angemessene Bekanntmachung und Nachfrage zu sorgen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, macht sich der Fundunterschlagung strafbar.

ZGB Art. 722
Wer seinen Pflichten als Finder nachkommt, erwirbt, wenn während fünf Jahren von der Bekanntmachung oder Anzeige an der Eigentümer nicht festgestellt werden kann, die Sache zu Eigentum.

ZGB Art. 934
Der Besitzer, dem eine bewegliche Sache gestohlen wird oder verloren geht oder sonst wider seinen Willen abhanden kommt, kann sie während fünf Jahren jedem Empfänger abfordern.

















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